Vermieterhaftpflicht

Hausbesitzer haben laut Gesetz eine Verkehrsicherungspflicht, das heißt sie müssen Schäden von Dritten fernhalten. Vernachlässigen Sie diese Pflichten, so dass andere Personen zu Schaden kommen zum Beispiel bei Glatteis die Straße nicht gestreut ist, zahlt die Hausbesitzerhaftpflicht (Vermieterhaftpflicht).