Kreditversicherung

Entstandene Verluste im allgemeinen Geschäftsverkehr werden durch die Kreditversicherung abgedeckt. Dabei gilt es unter folgenden Sparten zu unterscheiden: der Ratenschutz bei Arbeitslosigkeit, die Forderungsausfall-Versicherung  sowie die Kautionsversicherung und die Vertrauensschadenversicherung. Die Kreditversicherung ist der Versicherungsschutz für den Fall der Fälle.