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KreditversicherungEntstandene Verluste im allgemeinen Geschäftsverkehr werden durch die Kreditversicherung abgedeckt. Dabei gilt es unter folgenden Sparten zu unterscheiden: der Ratenschutz bei Arbeitslosigkeit, die Forderungsausfall-Versicherung sowie die Kautionsversicherung und die Vertrauensschadenversicherung. Die Kreditversicherung ist der Versicherungsschutz für den Fall der Fälle. |
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