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KanzleiausfallversicherungEin großer Teil von Kanzleien ist auf die aktive Mitarbeit eines Geschäftsführers angewiesen. Durch den Versicherungsschutz einer Kanzleiausfallversicherung werden beim Ausfall des Geschäftsführers sei es durch Krankheit oder Unfall die laufend anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Gehälter und Miete sowie entgangene Gewinne durch die Versicherungsgesellschaft ersetzt. Weiterhin sind über solch eine Versicherung die üblichen Risiken einer Betriebsunterbrechung versichert. |
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